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  • Wer ist zur Umsetzung gem. Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet?
    Zur Bereitstellung eines Hinweisgebersystems sind bereits Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitern verfplichtet. Die Umsetzungspflichten variieren je nach Unternehmensgröße.
  • Ab wann muss ein Meldesystem gem. Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet sein?
    Das Deutsche Hinweisgeberschutzgesetz auf Basis der EU-Richtline trat zum 02. Juli 2023 in Kraft. Eine Umsetzung für Unternehmen ab 249 Mitarbeitern hatte bis zum 02. Juli 2023 zu erfolgen. Für Unternehmen mit mehr als 49 und weniger als 249 Beschäftigten ist die Umsetzungsfrist der 17. Dezember 2023.
  • Wie kann ich ein Paket buchen?
    Kontaktieren Sie uns hierfür einfach über unser Kontaktformular und wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
  • Ist eine Schulung möglich?
    Gern können wir Ihren Mitarbeitern eine Einführung in die Benutzung des Hinweisgebersystems anbieten. Kontaktieren Sie uns hierfür gern!
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