Hinweisgebersystem? Whistleblower-Richtlinie?
Was ist das und wofür?
Konkret geht es darum:
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Verstöße gegen Regeln und Gesetze im Unternehmen aufzudecken und zu unterbinden
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Hinweisgeber zu schützen – rechtlich und vor Repressalien im Unternehmen
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Effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle eingerichtet werden​
Der Prozess ist klar definiert:
Die Whistleblower-Richtlinie der EU soll sicherstellen, dass Mitarbeiter in Unternehmen Missstände sicher aufzeigen können.
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für:
Unternehmen ab
49
Beschäftigte
Ab 17. Dezember 2023
Unternehmen ab
249
Beschäftigte
Seit 2. Juli 2023
Kommunen ab
10.000
Einwohner
Seit 2. Juli 2023
Was müssen Sie tun?
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Sie sind gesetzlich verpflichtet, einen vertraulichen Meldekanal für Hinweise einzurichten
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Sie sind gesetzlich verpflichtet, Prozesse zum Umgang mit Hinweisen zu schaffen
Wie muss der Meldekanal
gestaltet sein?
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Vertraulichkeit von Hinweisgebern und Hinweisen muss sichergestellt sein
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Erreichbarkeit rund um die Uhr
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Alle Fristen sind zu berücksichtigen
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Ständigunge Anpassungen an Änderungen
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Anonmyität sollte gewährleistet sein
Können Sie das Hinweisgeberschutzgesetz
nicht einfach ignorieren?
NEIN, ignorieren geht in keinem Fall. Die rechtskonforme Umsetzung ist verpflichtend.
Wenn Ihr Unternehmen das Gesetz nicht fristgerecht umsetzt, drohen Sanktionen.
Klare Regelungen zur Umsetzung
​Sanktioniert wird
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wer eine Meldung oder die darauf folgende Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Meldestelle vorsätzlich behindert (z.B. einschüchternde Maßnahmen)
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wer eine Repressalie ergreift oder androht,
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wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Vertraulichkeitsgebot verstößt.
Empfindliche Strafen bei Verstößen
​Der Bußgeldrahmen beträgt
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bei der Verhinderung von Meldungen sowie bei Ergreifen von Repressalien bis zu EUR 100.000,-
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Für Verstöße gegen die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit bis zu EUR 20.000,-
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Auch der Versuch, eine Meldung zu verhindern oder Repressalien zu ergreifen, wird geahndet.
Können kleinere Unternehmen das Hinweisgebersystem nicht einfach selber aufbauen und betreiben?
Ihr Unternehmen:
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49 - 249 Beschäftigte
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Umsetzung bis 17.12.2023
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Ignorieren ist keine Option
Eigenes System
entwickeln
Risiken:
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Mangelnde Ressourcen
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Fehlerhafte Umsetzung
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Vertraulichkeit nicht gesichert
Softwarelösung
ohne Service
Risiken:
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Eigene Compliance-Beauftragte?
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Telefonische Erreichbarkeit?
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Beachtung von Fristen?
Full Service Solution
Lösung:
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Externe Vergabe Meldestelle
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Professionelle Umsetzung
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Geringster Aufwand