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Hinweisgebersystem? Whistleblower-Richtlinie?

Was ist das und wofür?

Konkret geht es darum:

  • Verstöße gegen Regeln und Gesetze im Unternehmen aufzudecken und zu unterbinden

  • Hinweisgeber zu schützen – rechtlich und vor Repressalien im Unternehmen

  • Effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle eingerichtet werden​

 

Der Prozess ist klar definiert:

Die Whistleblower-Richtlinie der EU soll sicherstellen, dass Mitarbeiter in Unternehmen Missstände sicher aufzeigen können. 

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Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für:

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Unternehmen ab
49

Beschäftigte 
Ab 17. Dezember 2023

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Unternehmen ab 
249

Beschäftigte 
Seit 2. Juli  2023

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Kommunen ab
10.000

Einwohner

Seit 2. Juli 2023

Was müssen Sie tun?
  • Sie sind gesetzlich verpflichtet, einen vertraulichen Meldekanal für Hinweise einzurichten

  • Sie sind gesetzlich verpflichtet, Prozesse zum Umgang mit Hinweisen zu schaffen

Wie muss der Meldekanal
gestaltet sein?
  • Vertraulichkeit von Hinweisgebern und Hinweisen muss sichergestellt sein

  • Erreichbarkeit rund um die Uhr

  • Alle Fristen sind zu berücksichtigen

  • Ständigunge Anpassungen an Änderungen

  • Anonmyität sollte gewährleistet sein

Können Sie das Hinweisgeberschutzgesetz 
nicht einfach ignorieren?

NEIN, ignorieren geht in keinem Fall. Die rechtskonforme Umsetzung ist verpflichtend. 
Wenn Ihr Unternehmen das Gesetz nicht fristgerecht umsetzt, drohen Sanktionen.

Klare Regelungen zur Umsetzung
 

​Sanktioniert wird

  • wer eine Meldung oder die darauf folgende Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Meldestelle vorsätzlich behindert (z.B. einschüchternde Maßnahmen)

  • wer eine Repressalie ergreift oder androht,

  • wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Vertraulichkeitsgebot verstößt.

Empfindliche Strafen bei Verstößen
 

​Der Bußgeldrahmen beträgt 

  • bei der Verhinderung von Meldungen sowie bei Ergreifen von Repressalien bis zu EUR 100.000,-

  • Für Verstöße gegen die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit bis zu EUR 20.000,-

​

Auch der Versuch, eine Meldung zu verhindern oder Repressalien zu ergreifen, wird geahndet.

Können kleinere Unternehmen das Hinweisgebersystem nicht einfach selber aufbauen und betreiben?

Ihr Unternehmen:

  • 49 - 249 Beschäftigte

  • Umsetzung bis 17.12.2023

  • Ignorieren ist keine Option

Eigenes System
entwickeln
Risiken:
  • Mangelnde Ressourcen

  • Fehlerhafte Umsetzung

  • Vertraulichkeit nicht gesichert

Softwarelösung
ohne Service
Risiken:
  • Eigene Compliance-Beauftragte?

  • Telefonische Erreichbarkeit?

  • Beachtung von Fristen?

Full Service Solution
MD Hinweisgebersystem
Lösung:
  • Externe Vergabe Meldestelle

  • Professionelle Umsetzung

  • Geringster Aufwand

Im Grundsatz könnten sie das selber aufbauen.
Aber es wäre einfach und günstiger, wenn wir das für Sie übernehmen!
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